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Verträge hier kündigen
Kündigungsschaltfläche gemäß § 312k BGB
Wichtig, bevor das live geht: § 312k BGB verlangt einen dauerhaft erreichbaren Kündigungsbutton, der zu einer Bestätigungsseite mit allen nötigen Angaben führt, und seit dem 19.06.2026 zusätzlich einen eigenen Button für den Widerruf (§ 356a BGB). Diese Seite bildet den Ablauf vor, verschickt aber noch nicht automatisch — solange keine Zahlungen über ein echtes System laufen, geht die Anfrage per E-Mail raus. Sobald du über eine Abo-/Zahlungsplattform (z. B. Stripe Billing, elopage, Digistore24) abrechnest, übernimmt die das in der Regel automatisch und rechtssicherer.
Um deinen Vertrag zu kündigen, fülle bitte die folgenden Angaben aus und sende sie ab. Du erhältst eine Bestätigung per E-Mail.